Artikel 23-Prüfer

Die Artikel 23-Prüfer

Die Artikel-23-Prüfer überzeugen sich durch Prüfung aller von den Projektpartnern vorgelegten Berichte sowie zusätzlich durch Vor-Ort-Prüfungen der Vorhaben, ob die vom Projektpartner kofinanzierten Produkte, Dienstleistungen und Baumaßnahmen geliefert bzw. erbracht und die von ihm geltend gemachten Ausgaben tatsächlich getätigt wurden sowie ob sie dem anwendbaren Recht, dem Programm und dem Zuwendungsvertrag entsprechen. Bei der Anwendung von Pauschalsätzen (Art.68 Abs.1 Buchstabe b ESIF-VO (EU), Art.19 ETZ-VO (EU)) prüft der Prüfer, ob diese korrekt angewandt und korrekt berechnet wurden. Eine mit der Ausstellung des Zertifikats zur Bescheinigung der Ausgaben abgeschlossene Art. 23-Prüfung ist Voraussetzung für die Erstellung des Projektberichts durch den Leadpartner und die Auszahlung der Fördermittel.

Die Art.-23-Prüfungen erfolgen nach dem Prinzip der nationalen Zuständigkeit. Für den deutschen Teil des Fördergebiets (für deutsche Projektpartner) wird mit der Aufgabe die ILB beauftragt. Für den polnischen Teil des Fördergebiets (für polnische Projektpartner) wird die Art. 23- Prüfung von dem Wojewoden von Lubuskie wahrgenommen. Das Verfahren zur Überprüfung der Vorhaben wird näher im Kapitel Berichterstattung und Art. 23-Prüfung beschrieben.

ILB Investitionsbank des Landes Brandenburg
Frau Annett Borgmann
Babelsberger Straße 21
14473 Potsdam
Telefon: +49 (0) 331 660-1644
Fax: +49 (0) 331 660-1965
E-Mail: annett.borgmann@ilb.de

Wojewodschaftsamt Lubuskie
Referat für EU- und Regierungsprogramme
Direktorin: Agnieszka Świątek
ul. Jagiellończyka 8
66-400 Gorzów Wlkp.
tel. +48 (0) 95 711 52 45
faks: +48 (0) 22 711 53 00
E-mail: fundusze@lubuskie.uw.gov.pl