Allgemeine Infos

Zu den Programmgrundsätzen gehören:

  1. am Projekt sind mindestens ein deutscher und ein polnischer Partner beteiligt
  2. die Projektpartner benennen einen Leadpartner (verantwortlicher Projektsteuerer)
  3. das Projekt muss mindestens einem der spezifischen Ziele innerhalb der jeweiligen Prioritätsachse zuordenbar sein
  4. mit dem Projekt wird ein belegbarer grenzüberschreitender Mehrwert erzielt
  5. mindestens drei von vier Förderkriterien werden mit dem Projekt erfüllt:
    1. gemeinsame Projektplanung (verpflichtend)
    2. gemeinsame Projektdurchführung (verpflichtend)
    3. gemeinsame Projektfinanzierung und/oder
    4. gemeinsames Personal.
  6. der Fördersatz beträgt bis zu 85% der förderfähigen Projektgesamtkosten