Zu den Programmgrundsätzen gehören:
- am Projekt sind mindestens ein deutscher und ein polnischer Partner beteiligt
- die Projektpartner benennen einen Leadpartner (verantwortlicher Projektsteuerer)
- das Projekt muss mindestens einem der spezifischen Ziele innerhalb der jeweiligen Prioritätsachse zuordenbar sein
- mit dem Projekt wird ein belegbarer grenzüberschreitender Mehrwert erzielt
- mindestens drei von vier Förderkriterien werden mit dem Projekt erfüllt:
- gemeinsame Projektplanung (verpflichtend)
- gemeinsame Projektdurchführung (verpflichtend)
- gemeinsame Projektfinanzierung und/oder
- gemeinsames Personal.
- der Fördersatz beträgt bis zu 85% der förderfähigen Projektgesamtkosten