Prioritätsachsen und Aufrufe

Neuen Call-Zeitplan finden Sie hier.

Prioritätsachse I
32 Mio. €
Prioritätsachse II
19 Mio. €
Prioritätsachse III
10 Mio. €
Prioritätsachse IV
33 Mio. €

(einschl. 16 Mio. € für den Kleinprojektefonds (KPF))

Gemeinsamer Erhalt und Nutzung des Natur- und Kulturerbes

Bewahrung, Schutz, Förderung und Entwicklung des Natur- und Kulturerbes Erhaltung und Wiederherstellung der Biodiversität und des Bodens und Förderung von Ökosystemdienstleistungen, einschließlich Natura 2000 und grüne Infrastruktur

Mögliche Fördermaßnahmen:

  1. Entwicklung von Produkten, welche das gemeinsame Naturerbe grenzüberschreitend erlebbar machen
  2. Entwicklung und Vermarktung gemeinsamer regionaler oder thematischer kultureller und kulturtouristischer Angebote
  3. Verknüpfung des Natur- und Kulturerbes durch investive und nichtinvestive Maßnahmen
Anbindung an die trans-europäischen Netze und nachhaltiger Verkehr

Ausbau der regionalen Mobilität durch
Anbindung sekundärer und tertiärer Knotenpunkte an die TEN-V-Infrastruktur, einschließlich multimodaler Knoten Entwicklung und
Verbesserung umweltfreundlicher (einschließlich geräuscharmer) Verkehrssysteme mit geringen CO2-Emissionen, darunter Binnenwasserstraßen, Häfen, multimodale Verbindungen und Flughafeninfrastruktur, um eine nachhaltige regionale und örtliche Mobilität zu fördern

Mögliche Fördermaßnahmen:

  1. Vorbereitung und Durchführung von Investitionen in grenzüberschreitend wirkende Straßeninfrastruktur, inkl. straßenbegleitende Radwege
  2. Vorbereitende Konzepte
  3. Umsetzung neuer Lösungen
Stärkung grenzübergreifender Fähigkeiten und Kompetenzen

Investitionen in Bildung, Ausbildung und Berufsbildung für Kompetenzen und lebenslanges Lernen durch die Entwicklung und Umsetzung gemeinsamer Programme für die allgemeine und berufliche Bildung und die Berufsausbildung

Mögliche Fördermaßnahmen:

  1. Ausbildung
  2. Weiterbildung
  3. Querschnittsbereiche
Integration der Bevölkerung und Zusammenarbeit der Verwaltungen

Verbesserung der institutionellen Kapazitäten von öffentlichen Behörden und Interessenträgern und der effizienten öffentlichen Verwaltung durch Förderung der Zusammenarbeit in Rechts- und Verwaltungsfragen und der Zusammenarbeit zwischen Bürgern und Institutionen

Mögliche Fördermaßnahmen:

  1. In Verwaltung und Zivilgesellschaft
  2. In Wirtschaft, Wissenschaft und Forschung
  3. In der Daseinsvorsorge
In diesem Rahmen können grenzüberschreitende Projekte, etwa in den Bereichen Umwelt- und Naturschutz, Tourismus, Kultur, Mobilität, Verkehr, Infrastruktur, Bildung, Forschung, Standortattraktivität, Raumentwicklung und -planung, Gesundheit sowie bürgerschaftliches Engagement gefördert werden.