Das Projektauswahl und -genehmigungsverfahren ist in dem folgenden Schema dargestellt:
Antragstellung
Der Antragsteller (Leadpartner) stellt seinen Antrag online über das Kundenportal der ILB (https://kundenportal.ilb.de) zweisprachig – in Deutsch und Polnisch. Im Kundenportal bzw. auf der Internetseite des Programms ist das erforderliche Antragsformular einschließlich Anlagen zu finden. Fragen oder Unklarheiten in Bezug auf die Antragsdokumente kann der Antragsteller mit dem GS klären.
I Bewertung der Projektanträge
Das GS ist für das Antragsverfahrensmanagement zuständig sein. Grundsätzlich wird von thematisch ausgerichteten Aufrufen zur Einreichung von Anträgen (sogenannten „Calls“) ausgegangen. Der Zeitplan für die Aufrufe orientiert sich an den jeweiligen Programmzielen, so dass diese im Durchführungszeitraum des Programms erreicht werden können. Der erste Aufruf wird nach der Genehmigung des Programms durch die EK und die Herstellung der Geschäftsfähigkeit des GS öffentlich bekannt gegeben
Die Projekte werden in jedem Verfahrensschritt als ganzheitliche Vorhaben bewertet. Das GS prüft formal die Angaben im Projektantrag und dokumentiert die Ergebnisse der Prüfung in einem Vermerk (Checkliste mit Kommentaren). Wird die formale Antragsprüfung mit einem positiven Ergebnis abgeschlossen, werden die Antragsunterlagen einer fachlich-inhaltlichen Bewertung unterzogen. Sowohl die formale Prüfung als auch die fachlich-inhaltliche Bewertung erfolgen auf der Grundlage der vom BA angenommenen Projektbewertungs- und Projektauswahlkriterien. Die fachlich-inhaltliche Bewertung erfolgt durch das GS und Fachexperten.Die Projektauswahlkriterien finden Sie im Förderhandbuch im Kapitel V.3 “Verfahren zur Bewertung der Projektanträge”
II Auswahl der Projekte
Die Ergebnisse der Bewertung eines jeden Antrags werden vom GS in der Entscheidungsvorlage für den Begleitausschuss zusammengestellt. Die Entscheidungsvorlagen, die Bewertungsliste der Anträge sowie die Anträge einschließlich der Anlagen werden den Mitgliedern des Begleitausschusses zur Verfügung gestellt. Die Auswahl der Projekte wird im BA nach einem in dessen Geschäftsordnung vorgesehenen Verfahren vorgenommen. Er wird auch über die aus formalen Gründen abgelehnten Anträge unterrichtet. Die vom Begleitausschuss bestimmten Auflagen müssen durch die Projektpartner umgesetzt werden. Das GS veröffentlicht auf der Internetseite des Programms eine Liste der ausgewählten Projekte und benachrichtigt die betroffenen Antragsteller.
Kontrolle der Auflagenerfüllung
Entscheidet der BA unter Auflagen bzw. Bedingungen, liegt die Prüfung derjenigen davon, die noch vor Abschluss des Zuwendungsvertrags zu erfüllen sind, in der Zuständigkeit des GS. Diese Auflagen bzw. Bedingungen sollen innerhalb der vom GS mitgeteilten Frist erfüllt werden. Der infolge der Erfüllung der Auflagen/Bedingungen ggf. angepasste Antrag bzw. weitere erforderliche Unterlagen werden dem GS vom Leadpartner über das Kundenportal übermittelt. Die Erfüllung der vor Vertragsschluss umzusetzenden Auflagen bzw. Bedingungenwird dem Leadpartner vom GS bestätigt.
Werden innerhalb dieser Frist keine Nachweise der Erfüllung der Auflagen bzw. Bedingungen durch den Leadpartner erbracht, kann kein Zuwendungsvertrag geschlossen werden.
III Kaufmännische Prüfung
Die ILB überprüft Förderfähigkeit der ausgewählten Projekte und ist entsprechend der Entscheidung des BA zur rechtlichen Bindung der Programmmittel ermächtigt. Diese erfolgt durch den Erlass eines Zuwendungsbescheids bzw. Abschluss eines Fördervertrags mit dem Antragsteller, in dem vor allem die Projektinhalte und -ziele, Förderbedingungen, die Höhe der gewährten Zuwendung, der Finanzierungsplan sowie die Fristen für die Durchführung der Vorhaben festgelegt werden.
Vertragsabschluss