Der Kern des Systems besteht im Zusammenwirken von mehreren beteiligten Stellen, die dafür sorgen, dass das Programm ordnungsgemäß und im Einklang mit dem EU- und nationalen Recht umge-setzt wird. Dabei handelt es sich um folgende Einrichtungen:
- der Begleitausschuss (BA)
- die Verwaltungsbehörde (VB)
- der Landeskoordinator (LK)
- das Gemeinsame Sekretariat (GS)
- die Regionale Kontaktstelle (RKS)
- die Bewilligungs- und Auszahlungsstelle (ILB)
- die Prüfbehörde (PB)
- die Artikel 23-Prüfer