Begleitausschuss

Der Begleitausschuss

Das Programm wird von einem deutsch-polnischen Begleitausschuss begleitet, der sich aus Vertretern der Landesregierung Brandenburg, der Zentralregierung in Polen, der Selbstverwaltung der Wojewodschaft Lubuskie, der Euroregionen (für Kommunen), sowie der Umwelt-, Sozial- und Wirtschaftspartner zusammensetzt (gem. Art. 5, Absatz 1 der VO Nr. 1303/2013). Der BA ist hinsichtlich der stimmberechtigten Mitglieder paritätisch besetzt, d.h. die Anzahl der Mitglieder von der deutschen und polnischen Seite ist gleich.

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Der Begleitausschuss ist zuständig insbesondere für:

  • Bestätigung der Projektbewertungs- und Projektauswahlkriterien
  • Auswahl von Vorhaben zur Förderung
  • Bestätigung des für das Programm geltenden Förderhandbuchs, einschließlich der Förderfähigkeitsregeln, sowie ggf. Bestätigung von dessen Änderungen
  • Begleitung der Programmfortschritte gemäß Art. 49 Abs. 1 der VO (EU) Nr. 1303/2013
  • Bestätigung der jährlichen Durchführungsberichte und des Abschlussberichts
  • Prüfung des programmbezogenen Finanzmanagements und der Programmumsetzung
  • Unterbreitung von Vorschlägen zur Änderung des Programms und Stellungnahmen zu Änderungsvorschlägen der Verwaltungsbehörde
  • Bestätigung der Kommunikationsstrategie des Programms
  • Bestätigung des Evaluierungsplans