Der europäische Einigungsprozess ist nach wie vor eine derbedeutendsten und spannendsten Erfolgsgeschichten Europas. Labor und Motor dieses Integrationsprozesses zugleich ist auch die grenzübergreifende Kooperation, die im Rahmen der INTERREG A Programme gefördert wird. Vom Gelingen dieses unterstützten gegenseitigen Verstehens, Vertrauens und gelebten Miteinander in Grenzregionen wird es abhängen, ob die Bürgerinnen und Bürger die Integration in eine gemeinsame vielsprachige, multikulturelle Gesellschaft zulassen und selbst wollen. Wer Grenzen überwinden will, braucht Kraft, Mut und Ausdauer. Entscheidend für die Programmpartner Brandenburg und Polen ist in diesem Prozess, dass die Grenze zueinander seine teilende Bedeutung verliert. Stattdessen soll unser gemeinsames Kooperationsprogramm INTERREG V A Brandenburg – Polen 2014 – 2020 als bedeutender gesamtregionaler Kern in einer gemeinsamen deutsch-polnischen Grenzregion angesehen werden, der sich einfügt in ein Europa der Regionen. | Weitere Informationen:
|
Kern bedeutet dabei Verantwortung in einer festen Programmpartnerschaft für die gemeinsame Zukunft zu übernehmen. Das Land Brandenburg freut sich sehr darüber, dass ihm durch seine polnischen Programmpartner die Programmverantwortung für das Kooperationsprogramm INTERREG V A Brandenburg-Polen 2014 – 2020 angetragen worden ist. Eine gewachsene Partnerschaft innerhalb der Europäischen territorialen Zusammenarbeit auf Augenhöhe zeichnet sich eben gerade dadurch aus, Verantwortung zu teilen und Aufgaben vertrauensvoll in die Hände des anderen zu legen.
Die Herausforderungen der kommenden Förderperiode ab 2014 sind im Vergleich zu den bisherigen nicht geringer geworden. Regionen in Randlagen werden immer einen Nachholbedarf gegenüber Metropolregionen haben. Wichtig ist, dass sich diese Distanz nicht vergrößert.
Gerade die Europäische territoriale Zusammenarbeit an der deutsch-polnischen Grenze strahlte in seinen bisherigen Auflagen als Förderprogrammperioden mit seiner Vielfalt und seinen innovativen Erfolgen weit über Brandenburg und die Wojewodschaften Lubuskie hinaus. An diesen Erfolg wollen die Programmpartner mit der Förderperiode INTERREG V A anknüpfen.
Zusätzliche Informationen erhalten Sie auf www.europa.brandenburg.de
Zu den Programmgrundsätzen gehören:
- am Projekt sind mindestens ein deutscher und ein polnischer Partner beteiligt
- die Projektpartner benennen einen Leadpartner (verantwortlicher Projektsteuerer)
- das Projekt muss mindestens einem der spezifischen Ziele innerhalb der jeweiligen Prioritätsachse zuordenbar sein
- mit dem Projekt wird ein belegbarer grenzüberschreitender Mehrwert erzielt
- mindestens drei von vier Förderkriterien werden mit dem Projekt erfüllt:
- gemeinsame Projektplanung (verpflichtend)
- gemeinsame Projektdurchführung (verpflichtend)
- gemeinsame Projektfinanzierung und/oder
- gemeinsames Personal.
- der Fördersatz beträgt bis zu 85% der förderfähigen Projektgesamtkosten