Die Prüfbehörde
Die PB stellt die Durchführung von Prüfungen der Verwaltungs- und Kontrollsysteme sowie der Vorhaben auf der Grundlage einer entsprechenden Stichprobe und international anerkannter Prüfstandards sicher. Bei der Ausführung der Aufgaben gemäß Art. 127 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 wird die PB von einer Gruppe von Prüfern unterstützt.