Der Begleitausschuss
Das Programm wird von einem deutsch-polnischen Begleitausschuss begleitet, der sich aus Vertretern der Landesregierung Brandenburg, der Zentralregierung in Polen, der Selbstverwaltung der Wojewodschaft Lubuskie, der Euroregionen (für Kommunen), sowie der Umwelt-, Sozial- und Wirtschaftspartner zusammensetzt (gem. Art. 5, Absatz 1 der VO Nr. 1303/2013). Der BA ist hinsichtlich der stimmberechtigten Mitglieder paritätisch besetzt, d.h. die Anzahl der Mitglieder von der deutschen und polnischen Seite ist gleich. | Weiter zu: |
Der Begleitausschuss ist zuständig insbesondere für:
- Bestätigung der Projektbewertungs- und Projektauswahlkriterien
- Auswahl von Vorhaben zur Förderung
- Bestätigung des für das Programm geltenden Förderhandbuchs, einschließlich der Förderfähigkeitsregeln, sowie ggf. Bestätigung von dessen Änderungen
- Begleitung der Programmfortschritte gemäß Art. 49 Abs. 1 der VO (EU) Nr. 1303/2013
- Bestätigung der jährlichen Durchführungsberichte und des Abschlussberichts
- Prüfung des programmbezogenen Finanzmanagements und der Programmumsetzung
- Unterbreitung von Vorschlägen zur Änderung des Programms und Stellungnahmen zu Änderungsvorschlägen der Verwaltungsbehörde
- Bestätigung der Kommunikationsstrategie des Programms
- Bestätigung des Evaluierungsplans