Allgemein

ZUSAMMENFASSUNG DER EINGEREICHTEN FÖRDERANTRÄGE FÜR DIE PROJEKTE IN DER PRIORITÄTSACHSE IV „INTEGRATION DER BEVÖLKERUNG UND ZUSAMMENARBEIT DER VERWALTUNGEN“.

In der Zeit vom 31.08. bis 31.10.2017 konnten Anträge in der Prioritätsachse IV „Integration der Bevölkerung und Zusammenarbeit der Verwaltungen“ des Kooperationsprogramms gestellt werden. Im Rahmen des Calls standen 3.410.070,20 EUR EFRE-Mittel zur Verfügung. Es sind vier Anträge in Höhe eines EFRE-Betrags von insgesamt 1.570.632.97 Euro eingegangen. Weitere Calls für die Prioritätsachse IV sind für

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ACHTUNG!

Wir informieren, dass der 31.10.2017 ein gesetzlicher Feiertag in Brandenburg ist und aus diesem Grunde das Gemeinsame Sekretariat geschlossen bleibt. Sie sind herzlich willkommen, die Regionale Kontaktstelle des Kooperationsprogramms INTERREG VA Brandenburg-Polen 2014-2020 zu kontaktieren.

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INFORMATION ÜBER BERATUNGEN ZUR BERICHTERSTATTUNG

Im Zusammenhang mit der Unterzeichnung der ersten Zuwendungsverträge im Programm sowie des bevorstehenden ersten Berichtszeitraumes bietet der Art.-23-Prüfer auf der polnischen Seite individuelle Konsultationen für die Programmbegünstigten an. Die Beratungen finden im Woiwodschaftsamt Lubuskie statt und haben die Vorstellung des Verfahrens und der Grundlagen der Projektabrechnung zum Ziel. Bitte reichen Sie bei Interesse Ihre Anmeldungen

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DER 4. CALL IST ERÖFFNET!!!

Der 4. Aufruf zum Einreichen von Anträgen ist ab heute bis zum 31.10.2017 eröffnet. Zum Calltext gelangen Sie hier.  Antragsunterlagen finden Sie hier. Im Zusammenhang mit dem eröffneten Call in der PA IV bietet das Gemeinsame Sekretariat Workshops zum Ausfüllen des elektronischen Antrags sowie zur Förderfähigkeit und zu spezifischen Anforderungen der PA IV an. Zum Anmeldeformular.

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DER DURCHFÜHRUNGSBERICHT FÜR DAS KOOPERATIONSPROGRAMM INTERREG V A BRANDENBURG – POLEN 2014-2020 WURDE AM 22.08.2017 VON DER EUROPÄISCHEN KOMMISSION GENEHMIGT DIE BÜRGERINFO (ARTIKEL 50 ABSATZ 9 DER VERORDNUNG (EU) NR. 1303/2013)

finden sie hier.

DER DURCHFÜHRUNGSBERICHT FÜR DAS KOOPERATIONSPROGRAMM INTERREG V A BRANDENBURG – POLEN 2014-2020 WURDE AM 22.08.2017 VON DER EUROPÄISCHEN KOMMISSION GENEHMIGT DIE BÜRGERINFO (ARTIKEL 50 ABSATZ 9 DER VERORDNUNG (EU) NR. 1303/2013) Read More »