ÖFFENTLICHE KONSULTATION VOM UMWELTBERICHT FÜR DAS PROGRAMM INTERREG BRANDENBURG-POLEN 2021-2027

Das Ministerium der Finanzen und für Europa des Landes Brandenburg lädt zur Teilnahme an der öffentlichen Konsultation vom Umweltbericht für den Kooperationsprogrammentwurf Interreg Brandenburg-Polen 2021-2027 ein.

Anmerkungen zum Umweltbericht können bis zum 18. Februar 2022 gemeldet werden.

Barierrefreie Fassung der Bekanntmachung

Dokumente zum Herunterladen:

 

Der Entwurf des Kooperationsprogramms Interreg Brandenburg-Polen 2021-2027 wurde durch die deutsch-polnische Arbeitsgruppe erstellt. Die wählte vier Schlüsselförderbereiche für die Jahre 2021-2027 aus:

  • Priorität 1: Ein innovativer Grenzraum – Wissens- und Technologietransfer für innovative Lösungen
  • Priorität 2: Ein resilienter und nachhaltiger Grenzraum – Klimawandel und biologische Vielfalt
  • Priorität 3: Ein attraktiver Grenzraum – Bildung, Kultur und Tourismus
  • Priorität 4: Ein dialogorientierter Grenzraum – Zusammenarbeit von Einwohnern und Institutionen

Der Umweltbericht ist die Grundlage für das Verfahren der Strategischen Umweltprüfung. Die Durchführung dieses Verfahrens ist sowohl nach deutschem als auch nach polnischem Recht in Umsetzung der Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme vorgesehen. Das Hauptziel des Umweltberichtes ist eine Einschätzung der potenziellen und tatsächlichen Folgen der Umsetzung des Kooperationsprogramms Interreg Brandenburg-Polen 2021-2027 auf die Umwelt.

Die Konsultation wird gemäß § 42 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540) durchgeführt. Eine Konsultation der Öffentlichkeit ist im polnischen Recht in dem Art. 54, Abs. 2 des Gesetzes vom 3. Oktober 2008 über den Zugang zur Information über die Umwelt und ihren Schutz, über die Teilnahme der Gesellschaft am Umweltschutz sowie die Prüfungen der Auswirkung auf die Umwelt vorgesehen.

Das für die Prüfung der Anmerkungen zuständige Organ ist das Das Ministerium der Finanzen und für Europa des Landes Brandenburg.

Stellungnahmen können an das Ministerium der Finanzen und für Europa des Landes Brandenburg, Referat 53, Heinrich-Mann Allee 107, 14473 Potsdam oder per E-Mail an Christian.Lichniak@MDFE.Brandenburg.de gerichtet werden.

Die Frist für die Stellungnahmen läuft am 18. Februar 2022 ab.

Den Umweltbericht und den Entwurf des Programmdokuments Interreg Brandenburg-Polen 2021-2027 entnehmen Sie bitte als Dokument zum Download unten.

Darüber hinaus wird der Umweltbericht zur Einsicht vorgelegt:

Vom 17. Dezember 2021 bis 17. Januar 2022

im Haus 8 des Ministeriums der Finanzen und für Europa, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam

Pandemiebedingt wird darum gebeten, für die Einsichtnahme telefonisch (0331 866 6575) oder per Email (Christian.Lichniak@MDFE.Brandenburg.de) vorab einen Termin zu vereinbaren. Die jeweils aktuellen Corona-Regelungen für den Publikumsverkehr in den Gebäuden der Landesregierung werden bei der Terminvereinbarung mitgeteilt und sind zu beachten.

Nach Annahme des Programms durch die EU-Kommission werden der Öffentlichkeit das angenommene Programm, eine zusammenfassende Erklärung, wie Umwelterwägungen in das Programm einbezogen wurden und die Maßnahmen, die zur Überwachung beschlossen wurden, zugänglich gemacht.